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spacer Mediation
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goWas ist Mediation (Konfliktbearbeitung)?
goWas sind die Vorteile einer Mediation?
goWann kann Mediation eingesetzt werden?
goFür wen bieten wir Mediation?
spacer- In Organisationen (Betrieben)
spacer- zwischen Organisationen (Betrieben)
spacer- 'rund ums wohnen' / Nachbarschaft
spacer- Gemeinwesen

goWas sind die Pflichten der Parteien während der Mediation?
goDauer und Kosten der Mediation?

 

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Was ist Mediation?

Definition in 3 Variationen

Definition I:
Mediation ist ein aussergerichtliches und freiwilliges Verfahren zur Lösung von Konflikten. Eine neutrale Dritte, die Mediatorin unterstützt die Beteiligten darin, ihren Konflikt durch Verhandlungen fair, konstruktiv und einvernehmlich zu lösen. Der/Die MediatorIn ist interessenunabhängig und den Parteien gleichermassen verpflichtet.
Der/Die MediatorIn ist VermittlerIn ohne Entscheidungsmacht. Ziel der Mediation ist, den am Konflikt Beteiligten zu ermöglichen, kooperativ zu verhandeln und eigenverantwortlich kreative Lösungen zu entwickeln, welche nicht auf Positionen sondern auf den zugrundeliegenden Interessen beruhen. Ziel ist eine zukunfts- gerichtete Lösung mit Gewinn für alle Beteiligten.

Definition II:
Mediation ist eine auf Freiwilligkeit der Parteien beruhende Tätigkeit, bei der fachlich ausgebildete, neutrale VermittlerInnen (MediatorInnen) mit anerkannten Methoden die Kommunikation zwischen den Parteien systematisch mit dem Ziel fördern, eine von den Parteien selbst verantwortete Lösung ihres Konfliktes zu ermöglichen.
(nach dem österreichischen Zivilrechts-Mediations-Gesetz aus dem Jahr 2004)

Definition III

Konflikte sind normal   weil es nicht immer gelingt, mit den unterschiedlichen Erwartungen umzugehen.
Konflikte schränken ein   wenn man ihnen ausweicht, wenn man nachgibt, und auch wenn man sich durchsetzt.
Es lohnt sich deshalb   Konflikte kooperativ anzugehen.
Die Mediation   ermöglicht die Kooperation im Konflikt.
MediatorInnen   sind erfahrene Berufsleute aus den unterschiedlichsten beruflichen Fachbereichen. Sie sind mit den Schwierigkeiten und Belastungen in Konfliktsituationen vertraut und verfügen über eine umfassende Zusatzausbildung.
Das Ziel der Mediation   ist das Erarbeiten von konkreten Regelungen oder Lösungen für die Zukunft. win-win Situation
In der Mediation   werden die Parteien darin unterstützt, für sich selber einzustehen, ihre eigenen Standpunkte, Interessen und Bedürfnisse und die des Gegenübers zu erkennen und so die tatsächlichen Differenzen sichtbar zu machen.
Die Unterschiedlichkeiten   bleiben bestehen. Es gibt keinen Wettstreit um Beweis oder Recht. Die Mediation ist ein Prozess des Verstehens und des Anerkennens der Unterschiedlichkeiten.
Dadurch erst   können verschiedene Optionen erarbeitet und verhandelt werden.
Die Verantwortung   für die Themen und das Ergebnis bleibt bei den Betroffenen. Die Verantwortung für den Gesprächsverlauf, für den Mediationsprozess, liegt bei den MediatorInnen. Sie garantieren dessen Fairness. Je nach Auftrag umfasst das auch die juristische Ausgestaltung und Überprüfung.

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Was sind die Vorteile einer Mediation?

  • Sowohl im Gerichts- als auch im Schiedsgerichtsverfahren wird die Lösung des Konfliktes vom  (Schieds-)Richter bestimmt. Eine Lösung ausserhalb des von den Parteien mit ihren Rechtsbegehren gesetzten Rahmens ist nicht möglich. Das Mediationsverfahren erlaubt den Parteien, eine ihren Bedürfnissen entsprechende Lösung des Konfliktes zu wählen.
  • Mediation ist ein schnelles Verfahren und kann innert weniger Tage begonnen werden. Oftmals genügen eine oder zwei Tagessitzungen, um eine Lösung zu finden oder den Schluss zu ziehen, dass der Konflikt zum jetzigen Zeitpunkt nicht durch die Mediation lösbar ist.
  • Wegen der Kürze und Effizienz des Verfahrens reduzieren sich die Kosten des Verfahrens auf einen Bruchteil der Kosten eines ordentlichen Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahrens.
  • Die Parteien haben die Möglichkeit, kreative, den «Kuchen» vergrössernde Konfliktlösungen (win-win Lösungen) zu erarbeiten, bei denen die Interessen beider Parteien berücksichtigt werden.
  • Der Mediationsprozess bezweckt, die Konfliktparteien zu versöhnen. Auf die Geschäftswelt übertragen heisst dies, dass damit die Geschäftsbeziehungen erhalten bleiben und tragfähige,   dauerhafte Lösungen erzielt werden sollen.

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Wann empfiehlt sich ein Mediationsverfahren

Mediation ist grundsätzlich für Konflikte jeglicher Art geeignet.

Besonders geeignet ist Mediation bei Konfliktparteien mit einer andauernden Beziehung über den Konflikt hinaus. Dies ist z.B. der Fall bei Scheidungen von Ehen mit Kindern, bei Konflikten am Arbeitsplatz oder in der Nachbarschaft oder bei geschäftlichen Dauerbeziehungen.

Je komplexer und emotionaler ein Konflikt ist, je unvorhersehbarer Gerichts- oder Schiedsentscheide sein können, je mehr Beteiligte im Konflikt involviert sind, umso geeigneter kann ein Mediationsverfahren sein. Im Wirtschaftsbereich gibt es viele Konstellationen, wo Parteien auf Grund von Verträgen oder gemeinsamer wirtschaftlicher Interessen an einer länger dauernden Zusammenarbeit interessiert sind (z.B. Franchisingverträge, Exklusivvertriebsrechte, Zusammenarbeit im Baubereich, Lizenzen usw.) Hier eignet sich die Konfliktlösung durch ein Mediationsverfahren besonders.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Mediation ist, dass die am Konflikt Beteiligten in der Lage sind, ihre Interessen selbständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen. Die Grenzen der Mediation liegen deshalb vor allem in den Parteien selbst.

Mediation ist vertraulich, schnell und günstig

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Für wen bieten wir Mediation?

In Organisationen (Betrieben)
Mediation in Organisationen umfasst Mediation in Unternehmen, Verwaltungen, Verbänden und Institutionen. Dabei kann es sich um unternehmensinterne Konflikte zwischen Einzelpersonen, Gruppen und Abteilungen oder zwischen dem Management und einzelnen ArbeitnehmerInnen, Gruppen, Abteilungen oder dem Betriebsrat handeln.

zwischen Organisationen (Betrieben)
In der Mediation zwischen Organisationen wird die konstruktive Konfliktbearbeitung zunehmend auch wesentliches Element der Unternehmenskommunikation wahrgenommen. Bearbeitet werden im wirtschaftlichten Bereich beispielsweise Konflikte zwischen Lieferanten und Abnehmern, resp. KonsumentInnen oder Filialen, usw. Dazu kann Mediation bei Strukturfragen wie Kooperation und Fusionen zum Einsatz gelangen.
 
'rund ums Wohnen' / Nachbarschaft
Mediation eignet sich ganz besonders zur Lösung von Konflikten, die im Bereich „rund ums Wohnen / Nachbarschaft“ auftreten können. Aufgrund der räumlichen Nähe muss es im Interesse der Beteiligten liegen, persönliche und geschäftliche Beziehungen wieder herzustellen bzw. langfristig zu erhalten.
Speziell an der Mediation rund ums wohnen / Nachbarschaft ist, dass

  • jede und jeder BetroffeneR sein kann, z.B. sowohl als Einzelpersonen (Familie) als auch als Personengruppe oder Körperschaften (z.B. Liegenschaftsverwaltung, Genossenschaft, Stockwerkeigentümergemeinschaft,  Hausverein, etc.) wie auch in der Funktion als BenutzerIn, MieterIn, EigentümerIn, VermieterIn oder NachbarIn
  • Nachbarschaft ist auf Dauer angelegt, weshalb es sich lohnt, Beziehungen zu pflegen und zu fördern
  • Die Förderung der Motivation von unterschiedlich stark am Konflikt Beteiligten zur Teilnahme an einer Mediation und der Umgang mit Loyalitätskonflikten und Abhängigkeiten erheischt besondere Beachtung
  • Streitigkeiten können einerseits Bereiche treffen, die vom Recht praktisch nicht geregelt sind (z.B. Hausordnung), andererseits aber auch Bereiche, die stark reglementiert sind (z.B. Kündigungsfragen, Bauabstände etc.).

Gemeinwesen

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Was sind die Pflichten der Partei während der Mediation?

Mediation ist eine unverbindliche Konfliktlösungsmethode und beruht auf absoluter Freiwilligkeit der Parteien. Jede Partei kann das Verfahren zu jedem Zeitpunkt abbrechen, wenn sie sich dabei nicht mehr wohl fühlt. Während der Dauer des Mediationsverfahrens soll jede Partei in guten Treuen an einer optimalen Konfliktlösung in ihrer Gesamtheit mitarbeiten. Jede Partei muss sich an die vereinbarten Mediationsregeln halten.

Mediation ist ein vollständig privates und vertrauliches Verfahren. Die Parteien und die MediatorIn vereinbaren die absolute Vertraulichkeit aller Informationen, welche sie während der Mediation erhalten, und sie verpflichten sich, diese - sollte das Mediationsverfahren gescheitert sein - auch nicht in einem Folgeprozess oder in einem Schiedsgerichtsverfahren zu verwenden.

Jede Partei verpflichtet sich ausserdem, den von ihr übernommenen Anteil an den Kosten der Mediation zu tragen. In der Regel werden die Kosten der Mediation von den Parteien gemeinsam getragen.

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Dauer und Kosten der Mediation?

Die Kosten einer Mediation hängen von drei Faktoren ab:

  • von der Anzahl der notwendigen, beziehungsweise der gewünschten Sitzungen,
  • von den branchenüblichen Honoraransätzen der Grundberufe der MediatorInnen,
  • vom Bedürfnis nach Einzel- oder Co-Mediation.

Die Kosten eines Mediationsverfahrens bestehen aus den Gebühren der Mediation und eventuellem Auslagenersatz. Zu Beginn eines Mediationsverfahrens einigen sich die Parteien und der Mediator über die Grundsätze der Entschädigung.

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